Reisen

Deutsche Bahn verkauft künftig Strom an Privatkunden

Signalleuchten der Deutschen Bahn
(Quelle: über dts Nachrichtenagentur)
GDN - Die Deutsche Bahn steigt angeblich in das Stromgeschäft mit Privatkunden ein. Die "Welt" schreibt in ihrer Mittwochausgabe, ab dieser Woche könne man sich auf dbstrom.de anmelden, um zur Bahn als Stromanbieter zu wechseln.
Bis Dienstagabend war die von der Bahn AG registrierte Internetseite noch durch ein Passwort geschützt. Die DB werden dann damit werben, nach gewerblichen Kunden nun auch an Privathaushalten hundert Prozent Ökostrom zu liefern, so die Zeitung. "Wer werden keine Kampfpreise machen, wir kaufen uns keine Marktanteile. Aber unsere Produkte werden immer günstiger sein als der Standardtarif des Grundversorgers", sagte Hans-Jürgen Witschke, Chef der DB Energie, der "Welt". Der BahnStrom für Privatkunden stammt ausschließlich aus Wind-, Wasser- und Solarkraftwerken. Die Tarifstruktur ist übersichtlich: Es gibt einen mit zwölf und einen mit 24 Monaten Laufzeit. Das Angebot wird es nur online geben. Das ist ein Grund, warum die Bahn die Standardtarife der Grundversorger unterbieten kann. Wer zu BahnStrom wechselt, bekommt als Prämie eine BahnCard, Reisegutscheine, Bargeld oder Bahnbonus-Punkte. Die im Anbietervergleich günstigsten Versorger bieten jedoch in aller Regel deutlich höhere Boni. "Wir beherrschen die Strombeschaffung und die Prozesse dahinter, große Mengen Energie an die richtige Stelle zu bringen. Wer Bahn kann, kann auch Strom", sagte Witschke. "Und wir haben mit den Millionen von Kunden in unseren Zügen eine Zielgruppe, die wir überzeugen wollen." Die Bahn will die vielen Kundendaten konsequenter als bislang zu neuen Erlösquellen machen. "Ziel ist es, bis Ende des Jahres eine fünfstellige Kundenzahl zu erreichen", sagte Witschke. "Kommen wir binnen drei bis fünf Jahren auf eine sechsstellige Zahl, sind wir zufrieden. Man sollte sich die Brötchen nicht zu groß backen, sonst verschluckt man sich leicht."
Für den Artikel ist der Verfasser verantwortlich, dem auch das Urheberrecht obliegt. Redaktionelle Inhalte von GDN können auf anderen Webseiten zitiert werden, wenn das Zitat maximal 5% des Gesamt-Textes ausmacht, als solches gekennzeichnet ist und die Quelle benannt (verlinkt) wird.